Die Grundlage
Zum 1. Januar 2019 trat das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland in Kraft.
Seither wurde das VerpackG zweimal novelliert, um insbesondere europäische Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Was ändert sich zum 1. Juli 2022?
Ab diesem Datum greift die erweiterte Herstellerpflicht für Inverkehrbringer von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.
Danach müssen sich nun sämtliche Inverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Erstmals gilt dies somit auch für Inverkehrbringer von Transport-, Verkaufs- (B2B) und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher und vergleichbaren Stellen, sondern in Industrie, Handel und Gewerbe anfallen. Auch bei bereits vorlizenzierten Serviceverpackungen ist eine Registrierung nun zusätzlich erforderlich.
Wichtig ist es daher, die Unterschiede zwischen systembeteiligungspflichtig (=lizenzpflichtig) und registrierungspflichtig genau zu kennen und richtig anzuwenden.
Wie kann die Pohl-Scandia GmbH helfen?
In unserer Download-Broschüre "Kundeninformation zum Verpackungsgesetz - VerpackG2" haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu Inhalt und Pflichten des Verpackungsgesetzes zusammengefasst sowie einige Beispiele aufgeführt, die verschiedene Situationen beschreiben.
Zur Gewichtsermittlung Ihres Jahresvolumens informieren wir Sie gerne über die Einzelgewichte unserer Produkte, aus denen Sie das jeweilige Gesamtgewicht pro Jahr errechnen können.
Sollten Sie eine Jahresübersicht zu Ihren von uns bezogenen Waren benötigen, so stellen wir Ihnen auch diese auf Wunsch zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne dazu.
Ihr Pohl-Scandia-Team